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   OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04   

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https://dejure.org/2004,4206
OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04 (https://dejure.org/2004,4206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.12.2004 - 15 W 107/04 (https://dejure.org/2004,4206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 15 W 107/04 (https://dejure.org/2004,4206)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachenrechtliche Zuordnung einer Abwasserhebeanlage zum Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum; Abhängigkeit eines Beschlussanfechtungsverfahrens in Wohnungseigentumssachen von der Einzahlung oder der anderweitigen Sicherstellung eines Kostenvorschusses; Abweichung ...

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 2; ; KostO § 8 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohneigentumsrecht - sachenrechtliche Zuordnung einer Abwasserhebeanlage und Kostenverteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anlage auf Gemeinschaftsbedürfnisse ausgerichtet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 806
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    Diese gesetzliche Bestimmung ist der Abänderung durch Vereinbarung (§ 10 Abs. 1 und 2 WEG) zugänglich, nicht hingegen durch einen Mehrheitsbeschluss, da es für die Regelung des allgemein geltenden Kostenverteilungsschlüssel mangels gesetzlicher Regelung und einer entsprechenden Öffnungsklausel in der Teilungserklärung an der sogenannten Beschlusskompetenz der Eigentümer fehlt (vgl. BGH NJW 2000, 3500ff).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner o.a. Entscheidung zur Beschlussnichtigkeit bei fehlender Beschlusskompetenz (NJW 2000, 3500ff) die Gewährung eines derartigen Vertrauensschutzes für grundsätzlich möglich erachtet, da die genannte Entscheidung eine jedenfalls teilweise Aufgabe der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung darstellte.

  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

    Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der neueren Rechtsprechung der Obergerichte davon aus, dass die materielle Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG mit der Einreichung des Antrags bei Gericht nur dann gewahrt ist, wenn entsprechend § 167 ZPO die Zustellung der Antragsschrift "demnächst" erfolgt ( BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 246; vgl. aus der Lit.: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rdn. 42).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist eine grundsätzliche Kostenvorschusspflicht für Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG zu verneinen (Senat, Beschluss vom 17.06.2004 -15 W 415/03-; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = NJW-RR 2001, 213; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246; OLG Köln ZMR 2001, 661; MDR 2004, 271; MünchKomm BGB/Engelhardt, § 23 WEG Rdn. 20; Staudinger/Wenzel, a.a.O. § 48 Rdn. 6; offen gelassen von Schl.-Holst.

  • OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02

    Wohnungseigentum: Verspätete Einzahlung eines Kostenvorschusses im

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der neueren Rechtsprechung der Obergerichte davon aus, dass die materielle Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG mit der Einreichung des Antrags bei Gericht nur dann gewahrt ist, wenn entsprechend § 167 ZPO die Zustellung der Antragsschrift "demnächst" erfolgt ( BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 246; vgl. aus der Lit.: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rdn. 42).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist eine grundsätzliche Kostenvorschusspflicht für Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG zu verneinen (Senat, Beschluss vom 17.06.2004 -15 W 415/03-; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = NJW-RR 2001, 213; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246; OLG Köln ZMR 2001, 661; MDR 2004, 271; MünchKomm BGB/Engelhardt, § 23 WEG Rdn. 20; Staudinger/Wenzel, a.a.O. § 48 Rdn. 6; offen gelassen von Schl.-Holst.

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    Allerdings hat auch ein solcher Negativbeschluss nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2001, 3339ff) Regelungscharakter, kann also im Falle seiner Bestandskraft einem diametral entgegen gesetzten Verpflichtungsbegehren die materielle Grundlage entziehen.
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und auch anderer Obergerichte (KG ZMR 2002, 464; BayObLG NZM 2001, 754), dass alleine eine langfristige Übung keinen eigenständigen Rechtsgrund für eine Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels darstellt.
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind die Anträge der Beteiligten aber in weiterem Umfang der Auslegung zugänglich als dies für den Zivilprozess gelten kann (Senat NJW-RR 2004, 805ff m.w.N.).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    Abgesehen davon, dass auch bei einer umfassenden Anfechtung die Ungültigerklärung gerade von Abrechnungs- und Wirtschaftsplanbeschlüssen auf einzelne Punkte beschränkt werden kann (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1988, 81), geht der Senat hier davon aus, dass sich die Anfechtung jedenfalls ab der zweiten Instanz auf die Kosten der Hebeanlage beschränkt.
  • KG, 20.03.2002 - 24 W 10233/00

    Änderung eines unbilligen Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und auch anderer Obergerichte (KG ZMR 2002, 464; BayObLG NZM 2001, 754), dass alleine eine langfristige Übung keinen eigenständigen Rechtsgrund für eine Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels darstellt.
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der neueren Rechtsprechung der Obergerichte davon aus, dass die materielle Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG mit der Einreichung des Antrags bei Gericht nur dann gewahrt ist, wenn entsprechend § 167 ZPO die Zustellung der Antragsschrift "demnächst" erfolgt ( BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 246; vgl. aus der Lit.: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rdn. 42).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94

    Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller

    Auszug aus OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
    Ist ein Raum, hier also der Pumpenschacht, seiner Bestimmung nach nicht für den ständigen Mitgebrauch aller Miteigentümer bestimmt, so dass ein permanenter Zugang nicht gewährleistet sein muss, so kommt der Erreichbarkeit über Flächen des Gemeinschaftseigentums keine Bedeutung zu (BayObLG NJW-RR 1995, 908, 909).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79

    Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades

  • OLG Köln, 19.12.1997 - 16 Wx 293/97

    Rückstausicherung im Waschmaschinenkeller regelmäßig Gemeinschaftseigentum

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 143/03

    Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist

  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 15 W 415/03

    Erklärung der Ungültigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

  • LG München I, 06.07.2017 - 36 S 17680/16

    Überwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht von

    In diesem Sinne ist die Beseitigung einer Rückstaugefahr, also die Verhinderung einer Überschwemmung (auch) des gemeinschaftlichen Eigentums durch Rückstau aus dem öffentlichen Kanal nach hiesiger Auffassung selbst dann eine im gemeinschaftlichen Interesse liegende Funktion, da der Sicherheit des gesamten Gebäudes dienend, wenn die abzusichernde Entwässerungsstelle in das Sondereigentum bzw. wie hier in den räumlichen Bereich des Sondernutzungsrechts fällt (OLG Hamm, ZMR 2005, 806 ff.; so auch OLG Köln, WuM 1998, 308, wonach die Kosten der Anbringung einer Rückstausicherung im Wasserablauf einer im Privateigentum stehenden Waschmaschine alle Eigentümer zu tragen haben).
  • LG Dessau-Roßlau, 19.07.2012 - 5 S 8/12

    Wohnungseigentumsverfahren auf Ungültigerklärung eines

    Denn zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört insbesondere die Pflicht zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes, wenn die entsprechenden Bestimmungen - wie die WSVO 95 - bereits bei der Bildung des Wohnungseigentums in Kraft waren (OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2004, 15 W 107/04; zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2007 - 19 T 28/07
    Die Vorschrift des § 167 ZPO (§ 270 Abs. 3 ZPO a. F.) findet in Wohnungseigentumsverfahren entsprechende Anwendung (vgl. BGH, Beschluss v. 17.09.1998, Az. V ZB 14/98, zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss v. 23.12.2004, Az. 15 W 107/04, zitiert nach Juris).
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